Gedenken
In das 1839 fertig gestellte Erbbegräbnis wurden nachträglich zahlreiche der seit dem 17. Jahrhundert verstorbenen Familienmitglieder umgebettet. Lediglich die Gräber des ersten Standesherrn auf Lübbenau Rochus Guerrini Graf zu Lynar und seiner Angehörigen verblieben in der Familiengruft unter dem Altar der Nicolai-Kirche in Spandau bei Berlin, wo die Familie bis zum Erwerb Lübbenaus 1621 gelebt hatte. Die fürstlichen Mitglieder der Familie hatten nur auf Antrag und einer Ruhegeldzahlung Recht auf Aufnahme in die Begräbnisstätte.
Bis in die dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts fanden sämtliche Lübbenauer Standesherrn der Grafenfamilie und deren Ehefrauen hier ihre letzte Ruhe. Nach der Ermordung des Standesherrn Wilhelm Friedrich Graf zu Lynar durch das Naziregime am 29. September 1944, die mit der Enteignung des gesamten Familienbesitzes einherging, wurde auch dessen Beisetzung auf dem Erbbegräbnis untersagt. Die Friedhofsanlage wurde jedoch nicht angetastet, und dass sie auch nicht verkam war dem Wärter zu verdanken, der sie weiter pflegte. Noch während der DDR-Zeit konnte 1955 als letztes Familienmitglied der damalige Leiter des Lübbenauer Museums Wilhelm Graf zu Lynar hier beerdigt werden.